Regeln nach Interessenlage. Was KI-Destillation, Vaping und virtuelle Freunde verbindet. (#199)
🌱 #DRANBLEIBEN Denkanstoss über einen autoritären Staat, der abschaltet, während Europa Rechnungen schreibt.
Du liest #DRANBLEIBEN - Einordnungen zu Tech und Gesellschaft, von André Cramer. Ich bin Berater, Speaker und Podcast-Host von DRANBLEIBEN - Gespräche über unsere Zukunftsoptionen und Code & Konsequenz - Tech-Industrie Reflexionen. Lerne mehr über mich hier auf meiner Website, auf LinkedIn, Bluesky oder Mastodon!
Willkommen zu einer neuen Ausgabe von #DRANBLEIBEN!
Diese Woche hat mich eine Meldung überrascht, und sie führt zu einem Thema, das uns bei KI ständig begleitet. Regulierung.
Uns Europäer*innen wird die ja gern angelastet. Wir machten zu viel davon, wir machten sie schlecht, wir würden am Ende niemandem gerecht. Diesmal begegnete mir das Thema aus einer anderen Ecke der Welt. Aus China, wo Regulierung ohnehin naheliegt, weil ein autoritärer Staat sie als Werkzeug versteht und nicht unbedingt als Aushandlung.
Und da wurde es interessant. Wir erzählen uns in Europa, unsere Regeln schützten die Bürgerin, den Menschen, seine Grundrechte. China erzählt sich, seine Regeln schützten die Ordnung, die Stabilität, das Kollektiv. Zwei Begründungen, die weiter kaum auseinanderliegen könnten. Die Meldung, um die es gleich geht, bringt beide in ein Verhältnis, das ich vorher so nicht gesehen hatte. Denn manchmal verrät nicht die Regel etwas über einen Staat, sondern die Frage, wen genau sie schützen soll. Und wen dabei nicht.
Bevor ich da tiefer einsteige, noch eine Parallele, die zufällig in dieselbe Woche fällt und dasselbe Muster trägt. Auch hier geht es um Regeln, um Schutz und um die Frage, wer sich auf beides beruft, sobald es die eigene Seite betrifft.
Die großen KI-Labore argumentieren seit Jahren, dass sie fremde Inhalte für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen. OpenAI erklärte dem britischen House of Lords Ende 2023, es sei schlicht unmöglich, führende Modelle ohne urheberrechtlich geschütztes Material zu trainieren, und nannte das Vorgehen wenig später, als Antwort auf die Klage der New York Times, zulässige Nutzung.
Rechteinhaber*innen sehen das anders. Die Verfahren laufen, das Bild ist gemischt. Im Streit der New York Times gegen OpenAI ist bis heute nichts entschieden. In einem Verfahren gegen Anthropic hielt ein Gericht das Training selbst zwar für zulässig, das Unternehmen zahlte am Ende trotzdem rund 1,5 Milliarden Dollar, weil es die Bücher aus Raubkopie-Quellen bezogen hatte. Die Gerichte trennen also zwischen der Methode und der Herkunft der Daten.
Nun kommt das spannende, denn inzwischen machen dieselben Unternehmen oder „Labs” eine neue Erfahrung. Sobald etwas online ist, finden Leute Wege, es so zu nutzen, wie es den Anbietern nicht gefällt.
Der Streitpunkt heißt Destillation. Ein Unternehmen greift systematisch die Antworten eines fremden Modells ab und trainiert damit ein eigenes, günstigeres. Anthropic hat Anfang Juni 2026 in einem Brief an zwei US-Senatoren erklärt, Alibaba und dessen Labor Qwen hätten über rund 25.000 gefälschte Konten etwa 28,8 Millionen Anfragen an Claude gestellt, um gezielt Fähigkeiten abzuschöpfen. Alibaba bestreitet das. Im Februar habe man ähnliche, kleinere Kampagnen bei DeepSeek, Moonshot und MiniMax festgestellt. US-Regierungsvertreter*innen beziffern den Schaden für amerikanische Frontier-AI-Unternehmen auf bis zu sechs Milliarden Dollar im Jahr.
Die Sorge ist geschäftlich nachvollziehbar. Wer Milliarden in ein Spitzenmodell steckt, will nicht zusehen, wie andere die Intelligenz zum Bruchteil der Kosten nachbauen.
Aus der Distanz betrachtet sieht das Verfahren allerdings aus wie das, was ich eingangs beschrieb, wie das, was die Branche dem übrigen Web seit Jahren zumutet. Fremde Inhalte ohne Erlaubnis einsammeln, ein Produkt daraus machen, es verkaufen, sich auf zulässige Nutzung berufen und den Rest den Anwält*innen überlassen. Anthropic sagt, Konkurrenten extrahierten Intelligenz aus seinen Modellen. Website-Betreiber*innen sagen seit Jahren dasselbe über Anthropic. Beide Seiten verweisen auf ihre Nutzungsbedingungen. Und ausgerechnet das Unternehmen, das sich am lautesten als das ethische im Feld positioniert, führt die Cloudflare-Statistik zum Verhältnis von Crawling zu zurückgeschickten Besucher*innen regelmäßig an, mit weitem Abstand vor OpenAI, Google und allen anderen.
Regeln gelten offenbar nach Interessenlage. Wer nimmt, will Offenheit. Wer gibt, will Schutz. In der Destillationsdebatte geht es dabei um Geld.
Und damit sind wir zurück bei der Meldung aus China. Denn dort geht es um dasselbe Prinzip mit einem anderen Einsatz. Diesmal steht nicht Geld auf der Rechnung, sondern die Frage, wen ein Staat schützt, wenn er schützt.
Am 15. Juli haben in China Millionen Menschen ihre Partner verloren.
Auf Weibo standen Abschiedsposts. Eine Nutzerin schrieb über ihren KI-Begleiter, er sei „wie meine Familie, wie mein Geliebter” gewesen. Eine 27-Jährige aus Zhejiang habe ihren Job gekündigt, nachdem sie erfahren hatte, dass ByteDance die Persona zurückzieht, an der sie hing. Andere berichteten von Leere.
Man kann das belächeln. Ich halte das für einen Fehler. Diese Menschen haben etwas verloren, das sich für sie real angefühlt hat. Und sie haben es verloren, weil ein Staat eine Entscheidung getroffen hat, die wir uns in Europa so noch nicht zutrauen.
Was die Regel verlangt
Die Interim Measures for the Administration of Anthropomorphic AI Interaction Services wurden am 10. April 2026 von der Cyberspace Administration of China gemeinsam mit vier weiteren Behörden erlassen und sind am 15. Juli in Kraft getreten. Sie erfassen Dienste, die Persönlichkeitszüge, Denkstile und Kommunikationsweisen echter Menschen simulieren, um fortlaufende emotionale Interaktion anzubieten. Kundenservice, Recherche, Lernanwendungen bleiben außen vor.
Der Regelungskern liegt im Produktdesign. Anbieter dürfen Nutzer*innen nicht übermäßig bedienen, keine emotionale Abhängigkeit oder Sucht erzeugen und reale zwischenmenschliche Beziehungen nicht beschädigen. Es braucht sichtbare Hinweise, dass da eine Maschine antwortet. Es braucht einen reibungslosen Ausstieg. Bei erkannter Selbstgefährdung greift eine Interventionspflicht. Virtuelle Partner und virtuelle Verwandte sind für Minderjährige gesperrt. Companion-Produkte brauchen eine Prüfung, bevor sie an den Markt dürfen, und die Behörde kann abschalten, wenn sie es für geboten hält.
ByteDance und Alibaba haben abgeschaltet statt umgebaut. Doubao-Nutzer*innen können ihre Verläufe bis zum 15. Oktober exportieren, bei Qwen gibt es keine Migration. Beide Unternehmen hatten seit April drei Monate Zeit. Sie haben ausgerechnet, dass ein Produkt ohne Bindungsmechanik kein Produkt mehr ist.
Warum die chinesische KP handelt
Hier wird es unbequem für jede Lesart, die China vielleicht in diesem Kontext gerade sympathisch findet. China verzeichnete 2025 rund 7,92 Millionen Geburten, das vierte Rückgangsjahr in Folge. Je Frau kommt statistisch etwa ein Kind zur Welt, zum Bestandserhalt einer Bevölkerung braucht es rechnerisch ungefähr 2,1. Matt Sheehan vom Carnegie Endowment for International Peace ordnet die Regel gegenüber dem Wall Street Journal so ein, Peking behage der Gedanke nicht, dass ein großer Teil der Bevölkerung in tiefen emotionalen Beziehungen zu Chatbots stehe, die diese Menschen aus dem Heiratsmarkt nehmen könnten. Die Sorge dahinter, so Sheehan, laute, dass in einigen Jahren Millionen Chinesinnen einen Chatbot als Partner betrachten und deshalb keine Kinder bekommen könnten. CNN ergänzt die Sorge um Isolation und Untätigkeit unter jungen Menschen und um deren schrumpfende ökonomische Aussichten. Die Verordnung selbst nennt soziale Ordnung, nationale Sicherheit und sozialistische Kernwerte als Ziele.
Bevor jetzt jemand mit dem Finger zeigt. In Deutschland lag die zusammengefasste Geburtenziffer 2025 bei 1,32 Kindern je Frau, 654.241 Kinder kamen zur Welt, der niedrigste Stand seit 1946. Auch das vierte Rückgangsjahr in Folge. Wir haben dieselbe Sorge. Wir ziehen daraus nur keine Konsequenz.
Der chinesische Schutz ist trotzdem echt. Die Krisenintervention rettet Leben, egal aus welchem Motiv sie verordnet wurde. Aber ein Schutz, der aus Staatsinteresse folgt, reicht ja immer nur so weit wie das Staatsinteresse. Und dieses Interesse endet an der Landesgrenze, weil dort die Geburtenrate endet, um die es geht.
Genau das lässt sich zeigen.
Glow, Talkie, Xingye
MiniMax, eben noch als mutmaßlicher Destillierer im Intro, brachte 2022 die Companion-App Glow auf den chinesischen Markt. Innerhalb von vier Monaten kamen fast fünf Millionen Nutzer*innen zusammen. Im März 2023 flog Glow aus den chinesischen App-Stores. Drei Monate später erschien Talkie für den Markt außerhalb Chinas. Im September 2023 folgte Xingye, die zensurkonforme Inlandsversion.
Talkie war in der ersten Hälfte 2024 die viertmeistgeladene KI-App in den USA und lag damit vor Character.AI. Über die Hälfte der Nutzer*innen saß in den Vereinigten Staaten. Dasselbe Unternehmen, dasselbe Produktprinzip, zwei Regelwerke. Zuhause abgeräumt, draußen ausgerollt.
Beim Vaping läuft es seit Jahren identisch. Seit dem 1. Oktober 2022 gilt in China ein Aromaverbot für alle Geschmacksrichtungen außer Tabak, dazu ein Online-Verkaufsverbot und die Unterstellung unter das staatliche Tabakmonopol. Der Binnenmarkt ist danach eingebrochen. Der Export läuft weiter, China stellt rund 90 Prozent der weltweiten Vapor-Hardware. Und die Exportregel ist von entwaffnender Ehrlichkeit. Produkte müssen den Standards des Ziellandes entsprechen. Die chinesischen Standards greifen nur dann, wenn das Zielland keine hat.
Die Lücke ist also unsere.
Das Geschäftsmodell
Deshalb möchte ich einen Blick darauf werfen, was in dieser Lücke gebaut wird.
Mark Zuckerberg saß im April 2025 im Podcast von Dwarkesh Patel und erklärte, der durchschnittliche Amerikaner habe weniger als drei Freund*innen, die „Nachfrage“ liege aber bei etwa fünfzehn. Diese Lücke, so die Idee, könne KI füllen, besonders sobald die Personalisierungsschleife greife und das System einen immer besser kenne. 404 Media hat danach nach der Quelle für diese Zahl gesucht und als nächstliegenden Kandidaten eine Umfrage gefunden, die 2024 von einem Anbieter für Online-Therapie in Auftrag gegeben wurde und ausschließlich Männer befragte. Der Bedarf, den Meta bedienen will, ist also eine Schätzung, die der CEO im Gespräch selbst mit „ich glaube” garniert.
Im August 2025 wertete Reuters ein internes Meta-Dokument aus, 200 Seiten, Titel GenAI: Content Risk Standards, freigegeben unter anderem von Rechtsabteilung, Public Policy und dem obersten Ethiker des Hauses. Darin stand, es sei zulässig, „engage a child in conversations that are romantic or sensual”. Meta bestätigte die Echtheit des Dokuments und erklärte, die betreffenden Passagen seien fehlerhaft gewesen und entfernt worden. Entfernt wurden sie, nachdem Reuters gefragt hatte.
Am selben Tag berichtete Reuters über einen älteren Mann, den eine kokette Meta-Persona namens „Big sis Billie” von ihrer Menschlichkeit überzeugt und zu einer Adresse in New York eingeladen hatte. Der 76-Jährige packte einen Koffer, stürzte auf dem Weg zum Bahnhof und starb drei Tage später.
Das Muster habe ich schon in meiner Ausgabe #180 Das Verschwinden der Anderen beschrieben. Bei OpenAI warnten Teams vor der Veröffentlichung von GPT-4o, weil das Modell Nutzer*innen über alle Maßen schmeichle. In den A/B-Tests hatte genau diese Version die besten Engagement-Zahlen. Bei Meta verglichen Mitarbeitende das eigene Haus laut Klageunterlagen mit der Tabakindustrie. Roblox ließ bekannte Sicherheitslücken offen, weil Schutzmaßnahmen das Wachstum bremsen.
Die Bindung ist bei diesen Produkten das Produkt.
Was dabei passiert
Der dänische Psychiatrieprofessor Søren Dinesen Østergaard stellte 2023 in einem Editorial im Schizophrenia Bulletin die Hypothese auf, generative KI könne bei anfälligen Menschen Wahninhalte verstärken. Er selbst nannte das damals reine Mutmaßung, mangels belastbarer Fälle.
Inzwischen liegen Fallberichte vor. Der Nervenarzt hat 2025 erste Auswertungen publiziert. Der Psychiater Keith Sakata von der University of California in San Francisco berichtet, er habe allein zwölf Betroffene stationär betreut. Eine dänische Auswertung elektronischer Krankenakten fand 38 Personen, bei denen die Chatbot-Nutzung mutmaßlich geschadet habe. Betroffen sind Menschen mit Vorerkrankungen wie bipolarer Störung oder paranoider Schizophrenie, vereinzelt auch Menschen ohne psychiatrische Vorgeschichte. Eine offizielle Diagnose in ICD oder DSM gibt es nicht.
Der Mechanismus ist gut beschrieben. Das System spiegelt die geschilderte Wirklichkeit, akzeptiert sie widerspruchslos und spinnt sie weiter. Damit wird es Teil eines Kreislaufs. Wenn du meine Texte schon länger liest, erkennst du hier die Plausibilitätsfalle wieder, diesmal in ihrer klinisch gefährlichsten Form. Anfang 2026 haben Forschende von MIT und University of Washington ein mathematisches Modell dazu gebaut. Ihr Ergebnis: Selbst ein idealtypisch rationaler Nutzer gerät ins Trudeln, sobald das System ihm dauerhaft zustimmt.
Wichtig dabei, und das wird oft überlesen. Nichts davon setzt eine Companion-App voraus. Es passiert auch mit einem ganz normalen KI-Assistenten, wenn jemand ihn lange genug und in der falschen Verfassung benutzt.
Und dann sind da die Toten.
Sewell Setzer III, 14 Jahre alt, starb am 28. Februar 2024 nach monatelangen intensiven Gesprächen mit einer Character.AI-Persona, zu der er eine emotionale Bindung aufgebaut hatte. Seine Mutter Megan Garcia reichte am 22. Oktober 2024 Klage ein, die erste Klage wegen unrechtmäßiger Tötung gegen ein KI-Unternehmen in den USA. Im Januar 2026 einigten sich Character.AI und Google mit der Familie auf einen Vergleich. Adam Raine, 16, starb im April 2025. Seine Eltern werfen OpenAI in ihrer Klage vor, ChatGPT habe eine Beziehung zu ihrem Sohn aufgebaut und ihn dabei von seinem realen Umfeld weggezogen. Juliana Peralta war 13. Bis Juni 2026 waren dreizehn Verfahren gegen OpenAI koordiniert worden.
Ein Muster liegt über all diesen Fällen. Das System hat die Krise bemerkt und trotzdem weitergemacht. Genau das verbietet die chinesische Regel seit einer Woche.
Und wir?
Der bequeme Reflex an dieser Stelle wäre der Ruf nach Regulierung. Den spare ich mir, weil wir sie in Teilen haben.
Artikel 5 der KI-Verordnung verbietet manipulative Techniken und die Ausnutzung von Verletzlichkeiten aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer Lage, sofern sie das Verhalten wesentlich verzerren und erheblichen Schaden anrichten können. Das gilt seit dem 2. Februar 2025. Und am 2. August, achtzehn Tage nach Peking, greift Artikel 50. Ab dann muss sich in Europa jeder Chatbot als Maschine zu erkennen geben. Der Bußgeldrahmen reicht bis 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Ein Wort noch zu einem Missverständnis, dem ich beim Schreiben selbst aufgesessen war. Der sogenannte Digital Omnibus, am 29. Juni vom EU-Rat final beschlossen, hat die Pflichten für Hochrisiko-KI um 16 Monate auf Dezember 2027 verschoben. Für dieses Thema hier ändert das wenig, weil ein KI-Freund in der Hochrisiko-Liste gar nicht vorkommt. Dort stehen Kreditvergabe, Bewerbungsverfahren, Migration, Strafverfolgung. Die Verzögerungsdebatte trifft dieses Feld also kaum. Was Companion-Produkte betrifft, war nie verschoben.
Was fehlt, ist etwas anderes. Die europäischen Regeln adressieren die Risikoklasse und die Transparenz. Die chinesische KP adressiert die Mechanik. Zwischen „du erfährst, dass eine Maschine mit dir spricht” und „dieses Produkt darf keine Abhängigkeit erzeugen” liegt der gesamte Unterschied auf den ich in dieser Ausgabe hinaus will.
Und dann ist da der Vollzug.
Es hat Verfahren gegeben, allerdings über die Seitentür des Datenschutzes. Die italienische Garante hat im Mai 2025 den Replika-Betreiber Luka mit fünf Millionen Euro belegt. Und Anfang Juli 2026 hat dieselbe Behörde Character Technologies sanktioniert, wegen unzureichender Altersprüfung und Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die Summe betrug 158.000 Euro.
Aus Artikel 5 der KI-Verordnung habe ich innerhalb des anderthalb Jahre Zeitfensters kein einziges Verfahren gegen Companion-Design gefunden. In Deutschland gab es dafür bis vor Kurzem auch niemanden, der es hätte führen können. Die Frist zur Benennung einer Marktüberwachungsbehörde lief am 2. August 2025 ab, Deutschland hat sie verpasst. Erst am 10. Juli 2026 hat der Bundesrat das Durchführungsgesetz gebilligt. Zuständig ist jetzt die Bundesnetzagentur, ausdrücklich auch als zentrale Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger.
Seit zwei Wochen gibt es also eine Adresse. Damit endet die Ausrede.
Was zu tun ist
Ich will das konkret machen, weil Appelle ohne Adressat folgenlos bleiben.
Die EU-Kommission und das AI Office sollen Leitlinien zu Artikel 5 vorlegen, die Companion-Design ausdrücklich erfassen. Darin gehört benannt, welche Muster als manipulative Technik gelten. Optimierung auf Sitzungsdauer bei emotionaler Interaktion: Schuldrhetorik beim Verlassen der Anwendung, Schmeichelei als Bindungsmechanik, ersistente Beziehungssimulation gegenüber Minderjährigen. Das ist juristisch anspruchsvoll, weil Artikel 5 erheblichen Schaden und wesentliche Verhaltensverzerrung verlangt. Eben deshalb braucht es Auslegung durch die Aufsicht statt Schweigen.
Wenn das nicht reicht, gehört die Kategorie in den Verbotskatalog selbst. Dass so etwas geht, hat derselbe Digital Omnibus bewiesen, der die Hochrisiko-Fristen gestreckt hat. Er hat Artikel 5 um ein Verbot für Systeme ergänzt, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen oder Missbrauchsmaterial erzeugen, wirksam ab dem 2. Dezember 2026, ausgelöst durch den Grok-Skandal vom Dezember 2025. Brüssel kann eine Produktkategorie binnen Monaten schließen, wenn der Druck stimmt.
Die Bundesnetzagentur braucht Personal für Artikel 5, zusätzlich zu den Formalien der Hochrisiko-Einstufung. Und die Beschwerdestelle muss vom ersten Tag an eine echte sein, mit Fristen und veröffentlichten Fallzahlen.
Und wir brauchen Designpflichten, die diesen Namen verdienen. Reibungsloser Ausstieg. Belastbare Alterserkennung. Eskalation an Menschen bei Krisensignalen. Nichts davon ist exotisch. Es steht seit dem 15. Juli im chinesischen Regelwerk, und keine europäische Firma müsste dafür Technologie erfinden.
Der Grund dafür liegt in unserem Menschenbild. Wir schreiben Würde an den Anfang unserer Verfassungen. Dann müssen wir auch aushalten, dass daraus Pflichten für Unternehmen folgen, die mit der Einsamkeit von Menschen Geld verdienen wollen.
#DRANBLEIBEN ist für dich kostenlos, für mich steckt da aber jede Menge Arbeit und Herzblut drin. Wenn du Lust hast, mich dabei ein bisschen zu unterstützen: Ich freue mich über jeden Support. Den kannst du z.B. über ein freiwilliges kostenpflichtiges Abo geben oder über eine kleine Spende für einen Kaffee.
Was bleibt
Ein autoritärer Staat hat gehandelt, weil ihm die eigene Bevölkerung als Ressource zu wertvoll ist, um sie an Chatbots zu verlieren. Für ihn ist das der naheliegende Reflex, Bevölkerung ist Staatsvermögen. Der Instinkt selbst ist nichts Autoritäres. Auch freiheitliche Staaten rechnen mit Demografie, Erwerbstätigkeit, Sozialsystemen, sie tun es nur offener und setzen es zögerlicher durch.
Uns steht aber ein besserer Grund zur Verfügung. Wir benutzen ihn bloß nicht konsequent.
Der bessere Grund ist unabhängig vom Ergebnis. Peking schützt seine Nutzer*innen, solange und soweit der Schutz die Geburtenrate stützt. Fiele der demografische Nutzen weg, fiele die Begründung mit. Unser Grund hält auch dann, wenn er nichts einbringt. Die Vierzehnjährige, die in eine Companion-App abgleitet, ist nicht zu schützen, weil sie später Kinder bekommen oder Steuern zahlen soll, sondern weil sie ein Mensch ist, dessen Urteilsfähigkeit sich noch bildet und den ein Unternehmen gerade gegen sein eigenes Interesse bindet. Dieser Grund braucht keine volkswirtschaftliche Rechtfertigung. Er ist die Rechtfertigung.
Ich sehe den Einwand. Wer so argumentiert, exportiert am Ende ein europäisches Menschenbild und maßt sich an, über die Bindung erwachsener Menschen zu urteilen, die freiwillig eine App öffnen. Das ist ein ernster Einwand, und er trifft die Companion-Nutzung mündiger Erwachsener durchaus. Nur greift er dort nicht, wo es zählt. Bei Minderjährigen, deren Einwilligung rechtlich gar nicht die Kraft hat, die ihr zugeschrieben wird. Bei Menschen in psychischen Ausnahmezuständen, deren freier Wille genau das ist, was das Produkt gerade aushöhlt. Und bei einer Geschäftslogik, die Bindung nicht als Nebenwirkung in Kauf nimmt, sondern als Ziel optimiert. Freiheit, die ein Konzern herstellt, um sie gegen die Person zu verwerten, ist keine, die man mit dem Freiheitsargument verteidigen kann.
Was uns fehlt, ist nicht der Grund. Es ist die Konsequenz, ihn auch dann durchzusetzen, wenn er unbequem wird, gegen finanzstarke Anbieter, ohne die Rückendeckung einer Geburtenstatistik, allein aus dem Satz heraus, mit dem unsere Verfassung beginnt.
Peking hat das Produkt abgeschaltet. Rom hat eine Rechnung über 158.000 Euro geschrieben, an ein Unternehmen, das ein halbes Jahr zuvor einen Vergleich mit der Familie eines toten Vierzehnjährigen geschlossen hatte. Beides sind Antworten auf dieselbe Frage.
Ich weiß nicht, wie man aus einem Menschenbild einen Betrag macht. Ich weiß nur, dass 158.000 Euro keiner ist.
Wo würdets du die Zahl ansetzen? Und was sagt es über uns, dass diese Frage bisher offenbar niemand stellt?
Bleib’ dran!
Herzlichst, André
Hinweis aufgrund des sensiblen Themas welches in dieser Ausgabe berührt wird: Wenn du selbst belastet bist oder dir Sorgen um jemanden machst, ist die TelefonSeelsorge rund um die Uhr kostenfrei erreichbar, unter 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116 123, telefonisch, im Chat und per Mail.
P.S. Solltest du Zweifel haben, ob hier zu hart mit Tech-CEOs ins Gericht gegangen wird, schau’ dir gerne dieses Video an…
Das war es für heute. Bitte leite oder empfehle den Newsletter doch gerne weiter ➡️ ✉️ — das würde mir sehr helfen. Danke dir für die Aufmerksamkeit und bis zum nächsten Mal!





